Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 39 Bewertung und Rangpunktzahl der praktischen Prüfung
Stand: 20.03.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/39#abs-1 (1) Die polizeifachlichen Standardsituationen werden einzeln bewertet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/39#abs-2 (2) Aus den Einzelbewertungen ist eine Rangpunktzahl zu berechnen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/39#abs-3 (3) Näheres, insbesondere zur Gewichtungssystematik, regelt das Prüfungsamt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/39#abs-4 (4) Im Anschluss an die praktische Prüfung teilt die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission mündlich der Anwärterin oder dem Anwärter das erreichte Ergebnis mit und erläutert es.