Art 36 Ausschussverfahren
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MAR/36#abs-1 (1) Die Kommission wird von dem gemäß dem Beschluss 2001/528/EG der Kommission ( 19 ) eingesetzten Europäischen Wertpapierausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MAR/36#abs-2 (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.