Gesetze / Monoklonale-Antikörper-Verordnung MAKV § 6 Außerkrafttreten Bund4 Fassungen Historische Fassung — Stand 25.06.2023 bis 01.01.2024. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. Die §§ 1 bis 3 treten mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.