Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze 150. Gründungstag des Deutschen Zollvereins)
Münz5DMBek 1984-04(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201984-04/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß des 150. Gründungstages des Deutschen Zollvereins eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201984-04/(xxxx)#abs-2 (2) Die Münze wird ab 22. Mai 1984 in den Verkehr gebracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201984-04/(xxxx)#abs-3 (3) Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201984-04/(xxxx)#abs-4 (4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201984-04/(xxxx)#abs-5 (5) Die Bildseite zeigt eine Postkutsche, die eine geöffnete Zollschranke durchfährt. Die Umschrift lautet:
| "GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS 1934". |
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201984-04/(xxxx)#abs-6 (6) Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1984, das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes und die Umschrift:
| "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 5 DEUTSCHE MARK". |
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201984-04/(xxxx)#abs-7 (7) Die Jahreszahl ist - unterteilt in "19" und "84" - beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen befindet sich links unten neben der Wertziffer. Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
| "ZOLLVEREIN-DEUTSCHLAND * EWG-EUROPA". |
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201984-04/(xxxx)#abs-8 (8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine liegende Raute eingeprägt.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201984-04/(xxxx)#abs-9 (9) Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Friedberg-Ottmaring.
Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201984-04/(xxxx)#abs-10 (10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Der Bundesminister der Finanzen