Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Johann Wolfgang von Goethe)

Münz5DMBek 1982-11

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß der 150. Wiederkehr des Todestages von Johann Wolfgang von Goethe eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-2 (2) Die Münze wird ab 7. Dezember 1982 in den Verkehr gebracht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-3 (3) Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-4 (4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-5 (5) Die Bildseite zeigt das Porträt des Dichters und die Umschrift:

"JOHANN WOLFGANG VON GOETHE. 1749 - 1832 .".

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-6 (6) Die Wertseite trägt einen Adler und die Umschrift:

". BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND .5 DEUTSCHE MARK 1982".

Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-7 (7) Das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes München befindet sich auf dem linken Flügel des Adlers.

Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-8 (8) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:

"ZWISCHEN UNS SEI WAHRHEIT".

Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-9 (9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein Punkt eingeprägt.

Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-10 (10) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Hubert Klinkel, Zell über Würzburg.

Permalink zu Abs. 11recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-11/(xxxx)#abs-11 (11) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.