Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Umweltkonferenz-Gedenkmünze)
Münz5DMBek 1982-07(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß des 10. Jahrestages der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm im Jahre 1972 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-2 (2) Die Münze wird ab 11. November 1982 in den Verkehr gebracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-3 (3) Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-4 (4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-5 (5) Die Bildseite zeigt das Internationale Umweltemblem, umgeben von wirbelförmig gegeneinander wirkenden Kreissegmenten.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-6 (6) Sie trägt die Umschrift:
| "UMWELTKONFERENZ . DER . VEREINTEN . NATIONEN . 1972". |
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-7 (7) Die Wertseite trägt einen Adler und die Umschrift:
| "BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND . 5 DEUTSCHE . MARK . 1982". |
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-8 (8) Das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart befindet sich rechts neben der Wertziffer 5.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-9 (9) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
| "DIE EINE ERDE SCHUETZEN". |
Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-10 (10) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist das Internationale Umweltemblem dreifach eingeprägt.
Permalink zu Abs. 11recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-11 (11) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Victor Huster, Baden-Baden.
Permalink zu Abs. 12recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201982-07/(xxxx)#abs-12 (12) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.