Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Kölner Dom)

Münz5DMBek 1980-08

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß der 100-Jahr-Feier der Vollendung des Kölner Doms eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 5,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-2 (2) Die Münze wird ab 22. Oktober 1980 in den Verkehr gebracht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-3 (3) Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-4 (4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-5 (5) Die Bildseite zeigt die Turmfassade des Kölner Doms. Die Umschrift lautet:

"DER KÖLNER DOM . 100 JAHRE VOLLENDET . 1880 1980".

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-6 (6) Die Wertseite trägt einen Adler und die Umschrift:

"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . 5 DEUTSCHE MARK 1980".

Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-7 (7) Das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart befindet sich rechts unten zwischen dem Wort "MARK" und der Jahreszahl "1980".

Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-8 (8) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
"ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZEICHEN DER EINHEIT".

Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-9 (9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein kleiner Stern eingeprägt.

Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-10 (10) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Hans Joa Dobler, Walda.

Permalink zu Abs. 11recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201980-08/(xxxx)#abs-11 (11) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.