Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Deutsches Archäologisches Institut)
Münz5DMBek 1979-02(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung ist aus Anlaß des 150. Gründungstages des Deutschen Archäologischen Instituts in Berlin eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Hamburgischen Münze, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-2 (2) Die Münzen werden ab 18. April 1979 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Karl Föll, Pforzheim.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-3 (3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-4 (4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-5 (5) Die Bildseite zeigt als Wappen des Archäologischen Instituts die klassizistische Darstellung eines Greifen, der die Pranke auf ein Gefäß antiker Form setzt, und die Aufschrift:
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-6 (6) Die Angabe "150 JAHRE" befindet sich über, der andere Teil der Aufschrift unter der Greifendarstellung.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-7 (7) Die Wertseite trägt im oberen Teil einen Adler, darunter die Aufschrift:
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-8 (8) Die in "19" und "79" geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze befindet sich im Bogen der Wertziffer 5.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-9 (9) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-10 (10) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein doppelblättriges Eichenblattornament mit zwei Eicheln eingeprägt.
Permalink zu Abs. 11recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201979-02/(xxxx)#abs-11 (11) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Der Bundesminister der Finanzen