Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gauß-Gedenkmünze)
Münz5DMBek 1977-03(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201977-03/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung ist aus Anlaß der 200. Wiederkehr des Geburtstages von Carl Friedrich Gauß eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Hamburgischen Münze, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201977-03/(xxxx)#abs-2 (2) Die Münzen werden ab 26. April 1977 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Erich Ott, München (früher Oberammergau).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201977-03/(xxxx)#abs-3 (3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201977-03/(xxxx)#abs-4 (4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201977-03/(xxxx)#abs-5 (5) Die Bildseite zeigt das Portrait des Mathematikers und Naturforschers sowie die Umschrift
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201977-03/(xxxx)#abs-6 (6) Die Wertseite trägt einen Adler und die Umschrift
Die in "19" und "77" geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze befindet sich im Bogen der Wertziffer 5.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201977-03/(xxxx)#abs-7 (7) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift
Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine Arabeske, zwischen den Worten "PAUCA", "SED" und "MATURA" sind je zwei Sternchen eingeprägt.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201977-03/(xxxx)#abs-8 (8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.