Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark

Münz5DMBek 1975-01-08

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Stand: 10.06.2019

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201975-01-08/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) gibt der Bund nachfolgend beschriebene, für den Zahlungsverkehr bestimmte Bundesmünze im Nennwert von 5 Deutschen Mark heraus. Die neue Münze wird in hoher Auflage von den vier Münzstätten der Bundesrepublik Deutschland (Münzzeichen: D, F, G, J) geprägt und vom 1. Februar 1975 an in den Verkehr gegeben. Sie soll die derzeitige 5 DM-Umlaufmünze aus Silber ersetzen, die voraussichtlich am 1. August 1975 außer Kurs gesetzt werden wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201975-01-08/(xxxx)#abs-2 (2) Die Bildseite der Münze trägt - in Relief-Prägung - den Bundesadler, die jeweilige Jahreszahl, beginnend mit 1975, und eines der vorgenannten Münzzeichen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201975-01-08/(xxxx)#abs-3 (3) Die Wertseite der Münze zeigt als beherrschenden Bildteil die große Wertziffer 5, die vertieft in einem erhaben ausgeführten Rechteck mit stark abgerundeten Ecken liegt. Die auf dem vertieften Feld stehende, erhaben ausgeprägte Umschrift paßt sich in ihrem Verlauf der Form des Mittelteils an und lautet:

"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
. DEUTSCHE MARK .".

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201975-01-08/(xxxx)#abs-4 (4) Die Prägung auf beiden Seiten der Münze wird von einem das Gepräge schützenden glatten, gleichmäßig breiten Randstab umgeben.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201975-01-08/(xxxx)#abs-5 (5) Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift:

"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".

Zwischen den Worten "FREIHEIT" und "EINIGKEIT" sind zwei Ornamente, zwischen den übrigen Worten ist je ein Ornament eingeprägt.

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201975-01-08/(xxxx)#abs-6 (6) Die Münze hat ein Gewicht von 10 Gramm und einen Durchmesser von 29 Millimetern. Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.

Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201975-01-08/(xxxx)#abs-7 (7) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Wolfgang Doehm, Stuttgart.

Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201975-01-08/(xxxx)#abs-8 (8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.