Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Reichsgründungsmünze)
Münz5DMBek 1971-10(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201971-10/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) ist aus Anlaß der 100. Wiederkehr des Jahres der Reichsgründung 1871 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden, die ab 24. November 1971 in den Verkehr gebracht wird. Die Auflagenhöhe beträgt 5 Millionen Stück.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201971-10/(xxxx)#abs-2 (2) Der Entwurf der Münze stammt von Professor Robert Lippl, München.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201971-10/(xxxx)#abs-3 (3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201971-10/(xxxx)#abs-4 (4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Rand umgeben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201971-10/(xxxx)#abs-5 (5) Die Wertseite zeigt in der oberen Hälfte den Bundesadler mit der geteilten Jahreszahl 1971, die unterhalb der Schwingen des Adlers und beiderseits des Rumpfes angebracht ist. Die untere Hälfte der Wertseite ist ausgefüllt mit der Aufschrift
der darunterliegenden Wertziffer 5 und der Wertbezeichnung
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201971-10/(xxxx)#abs-6 (6) Das Münzzeichen G der Staatlichen Münze Karlsruhe befindet sich am äußeren Rand des Bogens der Wertziffer.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201971-10/(xxxx)#abs-7 (7) Die Bildseite zeigt das Reichstagsgebäude in Berlin in der ursprünglichen Ausführung des Architekten Wallot, darunter die Aufschrift
die Jahreszahlen 1871 und 1971 sowie einen Stern mit sechs Zacken.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201971-10/(xxxx)#abs-8 (8) Das L rechts unten neben der Darstellung des Gebäudes ist der Anfangsbuchstabe des Familiennamens des Künstlers, der die Münze entworfen hat.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201971-10/(xxxx)#abs-9 (9) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen:
Zwischen den einzelnen Worten sind Ornamente eingeprägt.
Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201971-10/(xxxx)#abs-10 (10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.