Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Mark
Münz2DMBek 1979(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz2DMBek%201979/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung gibt der Bund aus Anlaß des 30. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes nachfolgend beschriebene, für den Zahlungsverkehr bestimmte Bundesmünze im Nennwert von 2 Deutschen Mark heraus. Die Münze wird in hoher Auflage geprägt. Mit der Ausgabe wird am 21. Mai 1979 begonnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz2DMBek%201979/(xxxx)#abs-2 (2) Die Bildseite der Münze zeigt das Kopfbild des ersten Oppositionsführers des Deutschen Bundestages Dr. Kurt Schumacher im Halbprofil mit der Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . 1949 1979 .
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz2DMBek%201979/(xxxx)#abs-3 (3) Die Wertseite der Münze zeigt in der Mitte den Bundesadler. Das Adlerbild ist von der Umschrift:
umschlossen. Dabei steht die Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist die jeweilige Jahreszahl, beginnend mit 1979, unterhalb der rechten Kralle eines der Münzzeichen (D, F, G oder J) angebracht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz2DMBek%201979/(xxxx)#abs-4 (4) Die Prägung auf beiden Seiten der Münze ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz2DMBek%201979/(xxxx)#abs-5 (5) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift:
versehen. Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der Inschrift sind zwei Ornamente angebracht.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz2DMBek%201979/(xxxx)#abs-6 (6) Die Münze hat ein Gewicht von 7 Gramm und einen Durchmesser von 26,75 Millimeter und entspricht somit in Gewicht und Abmessungen der Adenauer- und der Heuss-Münze. Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz2DMBek%201979/(xxxx)#abs-7 (7) Der Entwurf der Münze stammt von Hans-Joachim Dobler, Walda über Neuburg (Donau).
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz2DMBek%201979/(xxxx)#abs-8 (8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Der Bundesminister der Finanzen