Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft
MühGetreiWiTechAusbV§ 18 Prüfungsbereich Rohstoffe und Saatgut
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BChGetreiWiTechAusbV/18#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich Rohstoffe und Saatgut soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BChGetreiWiTechAusbV/18#abs-2 (2) Der Prüfling soll drei Arbeitsaufgaben durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm über jede Arbeitsaufgabe ein situatives Fachgespräch geführt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BChGetreiWiTechAusbV/18#abs-3 (3) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 180 Minuten. Innerhalb dieser Zeit beträgt die Zeit für die drei situativen Fachgespräche zusammen höchstens 15 Minuten.