Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
LwVfG§ 8
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- OLG Hamm, 12.05.2026 – 10 W 9/26
- OLG Hamm, 01.12.2025 – 10 W 121/25
- VG München, 10.10.2025 – M 11 K 25.6673
- LG Hagen, 15.08.2022 – 4 T 1/22
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung Geschäfte aus den Bezirken mehrerer Amtsgerichte einem Amtsgericht übertragen. Sie kann eine solche Bestimmung auch für die Oberlandesgerichte treffen. Die Landesregierung kann diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.