Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
LwVfG§ 32
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LwVfG/32#abs-1 (1) In den Verfahren wegen Beanstandung eines Landpachtvertrages ist die nach Landesrecht zuständige Behörde, in den Verfahren wegen Genehmigung einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung die Genehmigungsbehörde und die land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung zu hören und zu einer mündlichen Verhandlung zu laden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LwVfG/32#abs-2 (2) Soweit nach Absatz 1 die Landwirtschaftsbehörde oder die Genehmigungsbehörde zu hören ist, sind ihr die Entscheidungen in der Hauptsache bekannt zu geben. Die der Landwirtschaftsbehörde oder Genehmigungsbehörde übergeordnete Behörde ist insoweit berechtigt, gegen diese Entscheidungen die Beschwerde und die Rechtsbeschwerde, zu erheben. Erhebt sie eine solche Beschwerde, so gilt sie als Beteiligte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LwVfG/32#abs-3 (3) Die Landesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung, welche Organisationen als land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretungen gelten.
Wird zitiert von 44 Entscheidungen zu § 32 LwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 29.04.2022 – BLw 5/20Landwirtschaftssache: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Rücknahme oder Widerruf einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Voraussetzungen der Rücknahme einer rechtswidrigen - fingierten - Genehmigung; Verpflichtung der Behörde zur Information der Siedlungsbehörde und des Grundstücksveräußerers bei Bestehen eines Vorkaufsrechts und Pflicht des Grundbuchamtes zur Eintragung eines Widerspruchs
- BGH, 07.10.2020 – BLw 1/19Landwirtschaftssache: Befugnis des Ausgangsgerichts zur Abhilfe nach Beschwerdeeinlegung; Befugnis zur Abänderung der Kostenentscheidung nach Ablauf der Beschwerdefrist; Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Gegners bei unzulässigem Rechtsmittel der unteren Genehmigungsbehörde
- OLG Hamm, 12.05.2026 – 10 W 9/26
- OLG Hamm, 29.09.2025 – 10 W 127/24Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 25.07.2022 – 20 WLw 14/21
- OLG Brandenburg, 13.08.2020 – 16 WLw 5/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG München, 10.10.2025 – M 11 K 25.6673
- BGH, 09.05.2025 – BLw 2/24Genehmigungspflicht beim Verkauf von Erbanteilen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- BGH, 12.04.2024 – BLw 2/22Freihändiger Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage: Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Marktwert; Ausschluss der Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung bei außerlandwirtschaftlichem Vorhaben des Erwerbers; Berücksichtigung allgemeiner volkswirtschaftlicher Belange; Erforderlichkeit einer Prognose über die Erteilung einer Anlagegenehmigung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 LwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.