Gesetze / Verordnung über die Zugehörigkeit von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Genossenschaften zu den Industrie- und Handelskammern
LwGenV§ 3
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Zugehörigkeit von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Genossenschaften zu den Industrie- und Handelskammern
LwGenVStand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft.