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Verordnung über die Zugehörigkeit von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Genossenschaften zu den Industrie- und Handelskammern
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft.