Gesetze / Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin LwAusbStEignV § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.