Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zuständigkeitsverordnung Luftfahrt
LuftfahrtZustVO§ 8
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Luftfahrt vom 15. Juni 1999 (GV. NRW. S. 228) außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Bauen und Verkehr