Gesetze / Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
LuftVZO§ 74 Antrag auf Erteilung der Genehmigung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVZO/74#abs-1 (1) Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung ist acht Wochen vor der Veranstaltung in doppelter Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde zu stellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVZO/74#abs-2 (2) Er muss enthalten
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVZO/74#abs-3 (3) Für Luftfahrtveranstaltungen, die auf Grund einer Ausschreibung durchgeführt werden sollen, kann die Genehmigungsbehörde gestatten, dass die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 ganz oder teilweise durch die Ausschreibung ersetzt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVZO/74#abs-4 (4) Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht motorgetriebene Luftsportgeräte teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden können, bedürfen nicht der Genehmigung.