Gesetze / Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
LuftVZO§ 13 Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr
Stand: 10.06.2019
Für Luftfahrtgerät, das ausgeführt werden soll, kann die zuständige Stelle ein Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr oder eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, wenn der Nachweis der Lufttüchtigkeit erbracht ist.