Gesetze / Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
LuftVZO§ 109 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVZO/109#abs-1 (1) (Inkrafttreten)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVZO/109#abs-2 (2) (Außerkrafttreten)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVZO/109#abs-3 (3) Die bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung rechtswirksamen Zulassungen, Erlaubnisse und Genehmigungen sind von den nunmehr zuständigen Luftfahrtbehörden an die Vorschriften dieser Verordnung anzugleichen.