Gesetze / Luftverkehrsteuergesetz
LuftVStG§ 10 Bemessungsgrundlage
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerfG, 05.11.2014 – 1 BvF 3/11Vereinbarkeit der Luftverkehrsteuergesetzes mit dem GrundgesetzZitiert von 76
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Steuer bemisst sich nach der Lage des jeweils gewählten Zielorts und der Anzahl der beförderten Fluggäste.