Gesetze / Luftverkehrs-Ordnung
LuftVO§ 5 Lärm
Stand: 10.06.2019
Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 5 LuftVO →
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- VGH Hessen, 22.05.2019 – 9 A 1480/17.ZZitiert von 2
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 – 9 Sa 1014/12Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.