Gesetze / Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
LuftVGÄndG 11Art 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG%C3%84ndG%2011/12#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tage des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG%C3%84ndG%2011/12#abs-2 (2) Artikel 1 Nr. 23 (§ 27 Abs. 1 LuftVG) tritt außer Kraft, sobald eine Rechtsverordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in Luftfahrzeugen auf Grund des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2121) in der jeweils geltenden Fassung in Kraft getreten ist.