Gesetze / Luftsicherheits-Schulungsverordnung
LuftSiSchulV§ 30 Fortbildungsverfahren
Stand: 22.07.2023
Fortbildungen werden grundsätzlich von Ausbildern durchgeführt. § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
Gesetze / Luftsicherheits-Schulungsverordnung
LuftSiSchulVStand: 22.07.2023
Fortbildungen werden grundsätzlich von Ausbildern durchgeführt. § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.