Gesetze / Verordnung über Luftfahrtpersonal LuftPersV (XXXX) §§ 36 bis 41 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 36 bis 41 LuftPersV ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 36 bis 41 LuftPersV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm