Gesetze / Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)
2. DV LuftGerPV§ 1 Lufttüchtigkeitsforderungen (Bauvorschriften)
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV1998DV%202%202018/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Zur Prüfung der Lufttüchtigkeit nach § 9 Absatz 1 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät sind
als Lufttüchtigkeitsforderungen anzuwenden. Die Festlegung einzelfallabhängiger Zusatzforderungen nach der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission vom 3. August 2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben (ABl. L 224 vom 21.8.2012, S. 1) bleibt hiervon unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV1998DV%202%202018/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Zur Prüfung der Lufttüchtigkeit nach § 9 Absatz 2 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät sind für Luftsportgeräte der Kategorie
anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV1998DV%202%202018/1?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Zur Prüfung der Lufttüchtigkeit nach § 9 Absatz 3 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät sind für Flugmodelle der Kategorie
anzuwenden.