Gesetze / Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung LohnUGAÜV 6 § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 01.11.2024 bis 01.10.2025. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.