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§ 3 LohnUGAÜV 6 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Historische Fassung: Stand 01.11.2024 bis 01.10.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.