Gesetze / Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden
LogAPrO§ 8 Niederschrift
Stand: 10.06.2019
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnis der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.