Gesetze / Landesrecht Bayern / Leistungslaufbahngesetz
LlbGArt. 65 Ausnahmegenehmigungen
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration kann für den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung von Art. 56 Abs. 4 Satz 3 und Art. 59 abweichende Beurteilungssysteme zulassen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 65 LlbG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG München, 27.02.2024 – M 5 E 23.4709Zitiert von 4
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