Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über das Bayerische Landesamt für Umwelt
LfUGArt 2 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz ist dringlich; es tritt am 1. März 1971 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 19.2.1971 (GVBl S. 65). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens späterer Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.