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Art 2 LfUG (Bayern) — Inkrafttreten

Gesetz über das Bayerische Landesamt für Umwelt

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz ist dringlich; es tritt am 1. März 1971 in Kraft.

[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 19.2.1971 (GVBl S. 65). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens späterer Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.