Gesetze / Fürsorge- und Aufsichtsordnung LehrErzVDBest 1 § 1 Geltungsbereich Stand: 10.06.2019 Bund Diese Durchführungsbestimmung gilt für den im § 1 der Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher genannten Personenkreis.