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§ 1 LehrErzVDBest 1 — Geltungsbereich

Fürsorge- und Aufsichtsordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Durchführungsbestimmung gilt für den im § 1 der Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher genannten Personenkreis.