Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Leasingfachwirt/Geprüfte Leasingfachwirtin LeasFachwirtPrV § 10 Inkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 25.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.