Gesetze / Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterverordnung

LandmMechMstrV

§ 1 Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

Bund2 Fassungen

Die Meisterprüfung im Landmaschinenmechaniker-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:

1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
§ 2