Gesetze / Gesetz über den Ladenschluss
LadSchlG§ 28 Bestimmung der zuständigen Behörden
Stand: 10.06.2019
Soweit in diesem Gesetz auf die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde verwiesen wird, bestimmt die Landesregierung durch Verordnung, welche Behörden zuständig sind.