Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Waldgesetz des Landes Brandenburg
LWaldG§ 9 Erstaufforstung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LWaldG/9?asof=2026-07-30#abs-1 (1) Die Neuanlage von Wald (Erstaufforstung) bedarf der Genehmigung der unteren Forstbehörde. Andere landesgesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. Erstaufforstungen, die innerhalb der Durchführung von Sanierungs- und Abschlussbetriebsplänen anfallen, bedürfen keiner Genehmigung, wenn mit dem Bergbauvorhaben vor dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der damals geltenden Rechtsvorschriften begonnen wurde oder wenn sie im Bereich der für den Bergbau beanspruchten Betriebsflächen liegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LWaldG/9?asof=2026-07-30#abs-2 (2) Bei der Entscheidung hat die untere Forstbehörde die Belange der Allgemeinheit sowie die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen der Besitzer untereinander und gegeneinander abzuwägen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LWaldG/9?asof=2026-07-30#abs-3 (3) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Ziele und Erfordernisse der Raumordnung der Aufforstung entgegenstehen oder wenn die bestimmungsgemäße Nutzung der benachbarten Grundstücke nicht mehr gewährleistet ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LWaldG/9?asof=2026-07-30#abs-4 (4) Handelt es sich bei der Erstaufforstung um ein Vorhaben, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, muss das Genehmigungsverfahren den Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 9 LWaldG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Saarland, 30.01.2025 – 2 B 177/24Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.2024 – 5 S 1641/23Zitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 – 8 S 77/09Ortsgebundenheit einer Mobilfunkanlage im Außenbereich mit überörtlicher Richtfunkfunktion; Bescheidungsanspruch KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VG Karlsruhe, 22.12.2022 – 14 K 4097/22Zitiert von 7
- OVG Saarland, 09.10.2025 – 2 C 168/24Zitiert von 2
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