Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
LWGV§ 1
Stand: 25.08.2026
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (Landesanstalt) wird mit Sitz in Veitshöchheim errichtet. Sie ist dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnet.