Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Laufbahnverordnung der Polizei
LVOPolUnterabschnitt 3 Zulassung von Beamtinnen und Beamten zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II
Stand: 26.08.2026
Für Unterabschnitt 3 LVOPol liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.