Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

DVLStHV

§ 8 Mitteilung über Eintragung und Löschung

Stand: 01.09.2026

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LStHVDV/8#abs-1 (1) Die das elektronische Verzeichnis führende Behörde hat dem Verein Eintragungen, die für das Tätigwerden einer Beratungsstelle Voraussetzung sind (§ 19 Absatz 3 des Steuerberatungsgesetzes), mitzuteilen. Hat der Verein seinen Sitz und seine Geschäftsleitung im Bezirk einer anderen Aufsichtsbehörde, so sind auch dieser Mitteilungen zu übersenden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LStHVDV/8#abs-2 (2) Wird der Verein im elektronischen Verzeichnis gelöscht, so ist dies allen Aufsichtsbehörden, in deren elektronischen Verzeichnissen Beratungsstellen des Vereins eingetragen sind, sowie dem zuständigen Registergericht mitzuteilen.

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