Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LandesplanungsgesetzDVO
LPlG DVO§ 41 Übergangsvorschrift
Stand: 26.08.2026
Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits förmlich eingeleiteten Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Raumordnungsplänen werden nach bisherigem Recht weitergeführt.