Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LOgrVO NRW · GV. NRW. S. 870

Verordnung über besondere Obergrenzen für Beförderungsämter im Land Nordrhein-Westfalen

5 Normen · Ausgangsfassung vom 08.12.2009 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Weitergeltung bisheriger Obergrenzenregelungen
  3. § 2 Besondere Obergrenzen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
  4. § 3 Inanspruchnahme der Obergrenzen
  5. § 4 Übergangsbestimmung
  6. § 5 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    14.03.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 14.03.2017

    GV. NRW. S. 345

  2. Historischer Änderungsnachweis

    17.12.2014 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 02.12.2014, Artikel 4

    GV. NRW. S. 870

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).