Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesorganisationsgesetz
LOG NRWV. Schluß- und Übergangsbestimmungen
Stand: 26.08.2026
Für V. LOG NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.