Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesorganisationsgesetz

LOG NRW

Schlussformel

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

redaktioneller Hinweis: (Artikel 5 des Gesetzes vom 29. März 2007 (GV. NRW. S. 140), in Kraft getreten am 1. Juli 2007)

Übergangsregelung zu Artikel 1 und 2

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Beschäftigten des „Instituts für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW“ auf das „Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei“ und die Beschäftigten der „Zentralen Polizeitechnischen Dienste“ auf das „Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste“ übergeleitet.

§ 30