Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesorganisationsgesetz
LOG NRWII. Behörden und Einrichtungen des Landes
Stand: 26.08.2026
Für II. LOG NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.