Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesorganisationsgesetz
LOG NRW§ 2 Einteilung der Landesbehörden
Stand: 26.08.2026
Landesbehörden sind die obersten Landesbehörden, die Landesoberbehörden, die Landesmittelbehörden und die unteren Landesbehörden.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 2 LOG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 15.12.2021 – 6 A 739/18Zitiert von 2
- OVG NRW, 01.03.2011 – 15 B 127/11Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.