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LMIV

Art 5 Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Stand: 02.10.2026

Alle Maßnahmen der Union auf dem Gebiet des Lebensmittelinformationsrechts, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können, werden nach Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit („European Food Safety Agency — EFSA“) erlassen.

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